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Thema: DDR und ihre Nachgeschichte

DDR und ihre Nachgeschichte
Der seit der Reichsgründung geltende und von den Nazis erheblich verschärfte § 175 StGB (»Unzucht zwischen Männern«) wurde 1957 in der DDR auf sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 21 Jahren beschränkt. Das bedeutete aber nicht, dass sich Toleranz breitmachte. Homosexualität galt als Laster der Bourgeoisie. Schwul-lesbische Emanzipation war offiziell zumindest unerwünscht, fand aber gleichwohl in Zirkeln statt. Immerhin konnte noch in der DDR der erste deutsche Coming-out-Film produziert werden; auch die endgültige Abschaffung des § 175 im wiedervereinigten Deutschland geht sicher nicht auf die Einsicht der konservativen Regierung Kohl, sondern auf die entsprechende Bestimmung im Wiedervereinigungsvertrag zurück, nach der Rechtsgleichheit herzustellen war, dabei aber keine rechtliche Verschlechterung herbeigeführt werden durfte.

Mehr zu Homosexualität in der DDR in der Wikipedia.



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